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olarpflicht: Immer mehr Hausdächer in Deutschland müssen Solarstrom erzeugen. In acht Bundesländern gilt seit Juli 2025 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. Ein einheitliches Bundesgesetz gibt es nicht. Stattdessen regeln die Länder die Vorgaben selbst. Für Eigentümer und Kaufinteressenten lohnt sich ein genauer Blick.

Baden-Württemberg: Strenge Regeln bei Sanierung und Neubau

In Baden-Württemberg müssen Eigentümer bei einer grundlegenden Dachsanierung mindestens 60 % der geeigneten Fläche mit Solarmodulen belegen. Alternativ ist eine solarthermische Anlage möglich. Bereits seit Mai 2022 gilt die Pflicht auch für Neubauten von Wohnhäusern. Wer hier baut oder saniert, muss Solarenergie einplanen.

Bayern: Solarpflicht-Empfehlung statt Zwang für Wohnhäuser

In Bayern bleibt es für Wohngebäude bei einer Empfehlung. Neubauten und sanierte Dächer sollen mit Photovoltaik ausgestattet werden, verpflichtend ist das jedoch nicht. Wer die Empfehlung ignoriert, muss keine Sanktionen fürchten. Für Gewerbe- und Industriegebäude gilt dagegen seit 2023 eine klare Pflicht.

Berlin: Feste Quoten für neue Dächer

In Berlin gilt die Solarpflicht seit 2023 für alle Neubauten mit mehr als 50 m² Dachfläche. Mindestens 30 % der Fläche müssen für Photovoltaik genutzt werden. Bei größeren Sanierungen von Bestandsgebäuden greift dieselbe Regel. Ausnahmen gelten nur bei Denkmalschutz oder ungünstiger Dachausrichtung.

Niedersachsen: Solarpflicht bei Neubau und Sanierung

Seit Anfang 2025 müssen Neubauten in Niedersachsen Solarmodule auf mindestens 50 % der Dachfläche installieren. Auch bei grundlegenden Dachsanierungen ist die Installation vorgeschrieben. Wer aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht bauen kann, darf Ausnahmen beantragen. Solarthermische Anlagen sind als Alternative möglich.

Hamburg: Solarpflicht für Neubauten und Umbauten

Hamburg verlangt seit 2023 bei Neubauten eine Photovoltaikanlage. Ab Januar 2024 müssen auch Bestandsgebäude bei größeren Dachumbauten Solarstrom erzeugen. Die Mindestbelegung beträgt 30 % der Dachfläche. Auch Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen unterliegen der Pflicht.

Brandenburg, Bremen und NRW: Schrittweise Umsetzung

Brandenburg fordert seit 2024 bei gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden mit mehr als 50 m² Dachfläche Solarmodule. Bremen hat die Regelungen 2024 konkretisiert: Neubauten und sanierte Dächer benötigen eine Belegung von 50 %. In Nordrhein-Westfalen müssen Neubauten ab 2025 Solaranlagen einplanen. Ab 2026 betrifft die Pflicht auch Altbauten bei Dachsanierungen. Dabei reicht eine Belegung von 30 % der geeigneten Fläche.

Rheinland-Pfalz: Vorbereitung statt direkter Zwang

In Rheinland-Pfalz müssen Neubauten seit 2024 für Photovoltaikanlagen vorbereitet sein. Dächer müssen so konstruiert sein, dass später einfach Module installiert werden können. Für öffentliche Gebäude und größere Dachsanierungen besteht dagegen eine direkte Pflicht.

Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Zukünftige Vorgaben für die Solarpflicht

Im Saarland soll ab 2025 eine Pflicht für gewerbliche Neubauten gelten. Kommunen dürfen außerdem eigene Vorschriften für private Häuser festlegen. Sachsen-Anhalt plant ab 2028 eine Pflicht für neue Wohngebäude. Schleswig-Holstein zieht ab 2026 mit einer Solarpflicht für Neubauten nach.

Keine einheitliche Bundesregelung

Eine deutschlandweite Solarpflicht kam bisher nicht zustande. Die Bundesregierung setzt auf freiwillige Lösungen. Die EU fordert jedoch ab 2026 Solaranlagen auf neuen gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Eine Pflicht für Wohnhäuser steht weiterhin zur Diskussion.

Fazit: Rechtzeitig planen lohnt sich

Eigentümer sollten früh prüfen, welche Regeln im eigenen Bundesland gelten. Eine sorgfältige Planung spart Kosten und beugt späteren Konflikten vor. Gleichzeitig steigert eine Solaranlage den Immobilienwert und senkt die Stromkosten. Wer jetzt investiert, sichert sich langfristige Vorteile.

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