Das Grundstück

Das hier zum Verkauf angebotene Grundstück befindet sich im beliebten Ortsteil Waldesruh, inmitten einer mit Einfamilienhäusern und hübschen Vorgärten geprägten ruhigen Anliegerstraße. Mit einer Gesamtgröße von ca. 999 m² können hier ein bis zwei moderne Eigenheime realisiert werden. Das Grundstück ist ca. 20 m breit und geht ca. 49,95 m in die Tiefe. Alle Medien liegen an der Straße an. Die Erschließungskosten und die Kosten für den Abriss der vorhandenen Bebauung und der Baureifmachung sind vom Erwerber zutragen. Da es sich hier um ein allgemeines Wohngebiet handelt, kann das Grundstück gemäß § 34 Baugesetzbuch bebaut werden und ist in der Art und dem Maß der Nutzung der Nachbarbebauung anzupassen. Beste Voraussetzung für ein bis zwei schöne Einfamilienhäuser in einer beliebten Wohnlage mit viel Natur drum herum zu errichten.

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Die Lage

Waldesruh ist ein idyllischer Ortsteil der Gemeinde Hoppegarten im Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg. Dieser charmante Ort liegt östlich von Berlin und bietet eine harmonische Mischung aus ländlicher Ruhe und städtischer Nähe. Es befindet sich am südwestlichen Rand von Hoppegarten, eingebettet in eine malerische Landschaft, die durch weitläufige Wälder und grüne Wiesen geprägt ist. Der Ortsteil liegt in unmittelbarer Nähe zum Köpenicker Forst, einem der größten Waldgebiete Berlins, was zahlreiche Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und Naturbeobachtungen bietet. Trotz der ruhigen und abgeschiedenen Lage ist Waldesruh verkehrstechnisch gut angebunden.

Die genaue Lage erfahren Sie auf Anfrage.

Die Fakten

  • Grundstücksgröße ca.: 999 m²
  • Grundstücksbreite ca.: 20 m
  • Grundstückslänge ca.: 49,95 m
  • Zulässige Bebauung: § 34 Bau GB
  • Erschließung: Straßenseitig voll erschlossen
  • Derzeitige Bebauung: EFH mit Nebengelass
  • Baujahr ca.: 1937
  • Zimmeranzahl/Wohnfläche ca.: 4/100 m²
  • Keller: ja
  • Kaufpreis: € 450.000
  • Courtage: keine zusätzliche Käuferprovision

    Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen, sowie die Entgegennahme eines Kaufpreisangebots, kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.

    Ein Zwischenverkauf durch den Eigentümer bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden..

Verkaufs-Exposé mit Fotos und Fakten für ein stilvolles Einfamilienhaus in Bernau bei Berlin, spiralgebunden aufgeschlagen

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