Von unserer Praktikantin Josephine Jordan:

KfW-Förderung – Wiederaufnahme

Nachdem die KfW Förderung erst wegen zu hoher Nachfrage und zu wenig finanzieller Mittel gestoppt wurde, nun wieder eine Neuerung. Von der Bundesregierung und dem Haushaltsausschuss des Bundestages wurden nun 9,5 Milliarden Euro für die Sanierungsförderung bereitgestellt und damit die Wiederaufnahme der gestoppten Sanierungsförderung ermöglicht. Davon sollen nun auch die Altanträge abgearbeitet werden.

Die Bedingungen für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen bleiben vorerst bestehen. Grundsätzlich gilt laut KfW-Bank: Der Antrag muss gestellt werden, bevor ein Liefer- und Leistungsvertrag oder ein Kaufvertrag unterschrieben wurde. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

Neue Anträge für die Förderung von Neubauten können noch nicht gestellt werden, aber auch hier für soll das bereitgestellte Geld genutzt werden. Vorerst soll es eine Übergangslösung, bei der die maximale Fördersumme auf eine Milliarde Euro gedeckelt wird, geben. Des Weiteren soll das Programm nur bis zum Jahresende laufen. Spätestens ab Januar 2023 soll ein dann ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ starten. Hierbei gehe es darum, eine „klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude“ aufzusetzen. Das sehe auch der Koalitionsvertrag vor.

Die Bearbeitung der Altanträge hat bereits begonnen.

Wir dürfen also gespannt sein was weiter passiert.

Ich bleibe dran und versuche, euch weiter auf dem Laufenden zu halten.

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